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Einheitsgemeinde Gerstungen
Ortsteile: Gerstungen | Lauchröden | Oberellen | Unterellen | Neustädt | Sallmannshausen
Ortsteil NEUSTÄDT
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Wohngeldantrag - Mietzuschuss
Ergänzende Erklärung
Verdienstbescheinigung
Abgabeart: persönlich
Der Antrag auf Wohngeld ist zu stellen beim Versorgungsamt des Wartburgkreises (Wohngeldstelle). Der Antrag kann aber bei der Gemeindeverwaltung, Hauptamt, Zi. 11, abgegeben werden. Dieser wird nach Sichtung der Unterlagen bestätigt an die Wohngeldstelle übersandt.
Wohngeldantrag - Lastenzuschuss
Berechnung der Wohnfläche
Fremdmittelbescheinigung
Abgabeart: persönlich
Der Antrag auf Wohngeld ist zu stellen beim Versorgungsamt des Wartburgkreises (Wohngeldstelle). Der Antrag kann aber bei der Gemeindeverwaltung, Hauptamt, Zi. 11, abgegeben werden. Dieser wird nach Sichtung der Unterlagen bestätigt an die Wohngeldstelle übersandt.
Wohngeldantrag - Mitteilungen über Veränderungen
Abgabeart: persönlich
Der Antrag auf Wohngeld ist zu stellen beim Versorgungsamt des Wartburgkreises (Wohngeldstelle). Der Antrag kann aber bei der Gemeindeverwaltung, Hauptamt, Zi. 11, abgegeben werden. Dieser wird nach Sichtung der Unterlagen bestätigt an die Wohngeldstelle übersandt.
Einzugsermächtiung
Abgabeart: per Post, persönlich
Ermächtiung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften für die Gemeindekasse der Gemeinde Gerstungen.
Tel. für Fragen 036922-245-25
Kindergarten-Voranmeldung
Abgabeart: persönlich
Die ausgefüllte Kindergartenvoranmeldung für das nächste Kindergartenjahr sollte direkt in der Kita abgegeben werden.
Erziehungsgeldantrag
Anlage zum Erziehungsgeldantrag
Informationsblatt
Abgabeart: per Post, persönlich
Thüringer Erziehungsgeld kann bei der Gemeinde Gerstungen beantragt werden für Kinder zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahres mit Wohnsitz in der Gemeinde.
Tel. für Fragen: 036922-245-21
Antrag auf Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen
Abgabeart: persönlich
Die Fischereischeine sind im Hauptamt der Gemeinde zu beantragen. Das neue Thüringer Fischereigesetz vom Sept. 2008 ermöglicht nun auch die Ausgabe von Vierteljahresfischereischeinen und Fischereischeinen auf Lebenszeit. Tel. für Fragen: 036922-245-31
Antrag auf Genehmigung der Einebnung einer Grabstätte
Abgabeart: per Post, persönlich
Die Friedhofverwaltung führt 2x im Jahr (Frühjahr und Herbst) Einebnungen durch. Der letzte Tag der Antragsabgabe ist der 15.April bzw. 15.Oktober. Gebührenschuldner ist der Antragssteller.
Tel. für Fragen: 036922-245-56
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Fällen von Bäumen
Abgabeart: per Post, persönlich
Der Antrag kann nur durch den Grundstückseigentümer gestellt werden und ist an die Abt. Umweltschutz der Gemeindeverwaltung zu richten.
Tel. für Fragen: 036922-245-56
Antrag auf Aufgrabung einer öffentlichen Verkehrsfläche
Abgabeart: